Die Telekom hat das Urteil zur Drosselung des Datenvolumens bei Flatrate-Angeboten erstaunlich gelassen hingenommen. Ursprünglich war geplant, die Geschwindigkeit von DSL-Anschlüssen mit einem Flatrate-Tarif ab 2016 nach einem verbrauchten Datenvolumen von 75 Gigabyte herabzusenken. Das Landgericht Köln hatte einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stattgegeben und der Telekom eine Geschwindigkeitsreduzierung bei Festnetztarifen, die als Flatrate bezeichnet werden, untersagt
Verblüfft war die Öffentlichkeit darüber, dass keine Proteststürme seitens des Konzerns erfolgten. Warum nur?