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Die Drosselkom ist nicht alleine

DrosselkomDie Telekom hat das Urteil zur Drosselung des Datenvolumens bei Flatrate-Angeboten erstaunlich gelassen hingenommen. Ursprünglich war geplant, die Geschwindigkeit von DSL-Anschlüssen mit einem Flatrate-Tarif ab 2016 nach einem verbrauchten Datenvolumen von 75 Gigabyte herabzusenken. Das Landgericht Köln hatte einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stattgegeben und der Telekom eine Geschwindigkeitsreduzierung bei Festnetztarifen, die als Flatrate bezeichnet werden, untersagt

Verblüfft war die Öffentlichkeit darüber, dass keine Proteststürme seitens des Konzerns erfolgten. Warum nur?

Ganz einfach: Sie hat von der Konkurrenz gelernt. Hier sind Drosselklauseln bereits üblich und kein Mensch regt sich auf. 1&1 drosselt in seinem günstigsten 1&1 All-Net-Flat-Angebot die Übertragungsrate nach einem Datenvolumen von 100 GB. Auch weitere Anbieter handeln bereits ähnlich.

Bei 1&1 kommt zwar der Begriff Flatrate nicht explizit vor, aber dafür eben Flat. Wenn das mit den Bezeichnungen so einfach ist, denkt sich wohl die Telekom, machen wir das doch auch. Sehr zu begrüßen wäre, wenn die Verbraucherzentrale und gerne auch andere Verbraucherschützer den weiteren Anbietern ebenso auf die Finger schauen würden wie der Telekom.

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